Überprüfung von Aufzeichnungen mit digitalem Kontrollgerät
 
Digitales Kontrollgerät
Seit dem 1. Januar 2008 sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, jährlich mindestens 2% der Fahrtage aller Fahrer zu überprüfen, davon mindestens 30% bei Straßenkontrollen und mindestens 50% bei Betriebskontrollen. 
Zunehmend sehen sich Spediteure, deren Disponenten und Fahrer mit dem Vorwurf von Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz konfrontiert. Bei den Kontrollen werden oft Mehrfachverstöße ausgegeben. Bestätigen sich diese Vorwürfe, ist mit erheblichen Geldbußen zu rechnen.
Häufig stellt sich jedoch bei detaillierter, gutachterlicher Überprüfung der automatisiert gewonnenen Daten heraus, dass der erhobene Vorwurf relativiert und gegebenenfalls eine Reduzierung der Geldbuße erreicht werden kann.
 
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